Klebefalle Trapper RTM Schwarz (72 Stück)
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Ein Set mit 72 Klebefallen, alle in Schwarz. Die dunkle Farbe sorgt dafür, dass sie in dunklen Umgebungen und auf dunklen Böden weniger auffallen.
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Trapper RTM – Schwarze Klebefallen im Vorteilspack
Die schwarzen Trapper RTM Klebefallen sind mit einer besonders starken und geruchlosen Klebeschicht ausgestattet. Dank ihrer dunklen Farbe fallen sie auf dunklen Böden und an schlecht beleuchteten Stellen weniger auf und lassen sich dadurch besonders unauffällig platzieren.
Die Klebefallen haben eine praktische Größe von 10 × 20 cm und eignen sich dadurch für unterschiedliche Einsatzbereiche. Der verwendete Spezialkleber trocknet nicht aus und bleibt über einen längeren Zeitraum zuverlässig haftfähig.
Entfernen Sie vor der Verwendung zunächst die Schutzfolie und platzieren Sie die Klebefalle anschließend an einer geeigneten Stelle. Geeignete Positionen sind beispielsweise entlang von Wänden, Mauern, Fußleisten, unter Objekten oder in Bereichen mit sichtbaren Spuren oder wiederkehrender Aktivität.
Die Trapper RTM Klebefallen sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Sobald die Klebefläche stark verschmutzt, belegt oder nicht mehr ausreichend haftfähig ist, sollte die Klebefalle ausgetauscht werden. Die Klebefallen enthalten keine giftigen Stoffe oder Pestizide und sollten außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren platziert werden.
Die Klebefallen können unter anderem auch zum Fang von Insekten und anderen kriechenden Schädlingen eingesetzt werden.
| Gewicht | 1600 g |
|---|---|
| Größe | 20 × 10 cm |
| Inhalt | 72 Klebefallen |
| Marke | RTM |
| Wirkt gegen | Fliegen, Fruchtfliegen, Mäuse, Schaben, Silberfischchen |
| Aktionen (filter) | Angebote, Mengenrabatt |
| EAN | 7434951513518 |
Klebeflächen gefährden kleinere Wirbeltiere! Der Einsatz von Klebeflächen ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz – §4 – verboten. In Sonderfällen kann es eventuell zu Genehmigungen durch das Veterinäramt kommen. Beachten Sie bitte auch entsprechende lokale Verordnungen und Verbote im Falle eines Einsatzes der Klebefallen bei Mäusen und Ratten außerhalb Deutschlands.
Diese Klebeflächen sind nicht für den Fang von Mäusen, Ratten oder anderen Wirbeltieren bestimmt. Eine tierschutzwidrige Verwendung gegen Wirbeltiere kann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und gemäß § 17 Tierschutzgesetz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.











