Trapper RTM Max Klebefalle (30 Stück)
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Gebrauchsfertige Klebefallen in einer praktischen Vorteilspackung mit 30 Stück. Die Klebefallen können bei Bedarf zu einer geschlossenen Form gefaltet werden und eignen sich dadurch für eine flexible und diskrete Platzierung.
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Trapper RTM Max – Vielseitig und gebrauchsfertig
Der Vorteil der Trapper RTM Max Klebefallen im 30er-Vorteilspack besteht darin, dass sie bei Bedarf zu einer geschlossenen Form gefaltet werden können. Dadurch wird die Klebefläche besser vor Staub, Mehl und anderen Verschmutzungen geschützt. Dies ist besonders praktisch für Bäckereien, Lagerhallen und andere staubige Arbeitsumgebungen, da die Haftkraft länger erhalten bleiben kann.
Die Trapper RTM Max Klebefallen können selbstverständlich auch flach ausgelegt werden. Entfernen Sie vor der Anwendung die Schutzfolie und platzieren Sie die Klebefallen anschließend an geeigneten Stellen, beispielsweise entlang von Wänden, Mauern, Fußleisten, hinter Geräten oder in Bereichen mit sichtbaren Spuren oder wiederkehrender Aktivität.
Der verwendete Spezialkleber trocknet nicht aus und bleibt dadurch über einen längeren Zeitraum zuverlässig haftfähig. Die Klebefallen sind gebrauchsfertig und lassen sich flexibel in unterschiedlichen Innenbereichen einsetzen.
Die Trapper RTM Max Klebefallen sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Sobald die Klebefläche stark verschmutzt, belegt oder nicht mehr ausreichend haftfähig ist, sollte die Klebefalle ausgetauscht werden.
Die Klebefallen können unter anderem auch zum Fang von Insekten und anderen kriechenden Schädlingen eingesetzt werden.
| Gewicht | 1000 g |
|---|---|
| Größe | 20 × 14 cm |
| Inhalt | 30 Stück |
| Marke | RTM |
| Wirkt gegen | Mäuse |
| EAN | 7445930740764 |
Klebeflächen gefährden kleinere Wirbeltiere! Der Einsatz von Klebeflächen ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz – §4 – verboten. In Sonderfällen kann es eventuell zu Genehmigungen durch das Veterinäramt kommen. Beachten Sie bitte auch entsprechende lokale Verordnungen und Verbote im Falle eines Einsatzes der Klebefallen bei Mäusen und Ratten außerhalb Deutschlands.
Diese Klebeflächen sind nicht für den Fang von Mäusen, Ratten oder anderen Wirbeltieren bestimmt. Eine tierschutzwidrige Verwendung gegen Wirbeltiere kann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und gemäß § 17 Tierschutzgesetz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.




