Klebefalle Trapper RTM Schwarz (45 Stück)
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45 Klebefallen in schwarzer Ausführung. Durch ihre dunkle Farbe sind sie in schwach beleuchteten Umgebungen und auf dunklen Böden kaum sichtbar.
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Trapper RTM – Schwarze Klebefallen für eine unauffällige Platzierung
Die schwarzen Trapper RTM Klebefallen sind mit einer besonders starken Klebeschicht ausgestattet. Dank ihrer dunklen Farbe fallen sie auf dunklen Oberflächen und an schlecht beleuchteten Stellen weniger auf und lassen sich dadurch besonders unauffällig platzieren.
Der geruchsneutrale Spezialkleber trocknet nicht aus und bleibt über einen längeren Zeitraum zuverlässig haftfähig. Die Klebefallen haben eine praktische Größe von 10 × 20 cm und eignen sich dadurch für unterschiedliche Einsatzbereiche.
Vor der Anwendung sollte zunächst die Schutzfolie entfernt werden. Anschließend kann die Klebefalle an der gewünschten Stelle platziert werden. Geeignete Positionen sind beispielsweise entlang von Wänden, Mauern, Fußleisten, unter Objekten oder in Bereichen mit sichtbaren Spuren oder wiederkehrender Aktivität.
Die Trapper RTM Klebefallen sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Sobald die Klebefläche stark verschmutzt, belegt oder nicht mehr ausreichend haftfähig ist, sollte die Klebefalle ausgetauscht werden. Sie enthalten keine giftigen Stoffe oder Pestizide und sollten außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren platziert werden.
Die schwarzen Trapper RTM Klebefallen werden in einer Verpackung mit 45 Stück geliefert. Sie sind außerdem in Weiß sowie in Packungen mit 10 und 72 Stück erhältlich.
Die Klebefallen können unter anderem auch zum Fang von Insekten und anderen kriechenden Schädlingen eingesetzt werden.
| Gewicht | 940 g |
|---|---|
| Größe | 20 × 10 cm |
| Inhalt | 45 Stück |
| Marke | RTM |
| Wirkt gegen | Mäuse |
| Aktionen (filter) | Angebote |
| EAN | 7434951476417 |
Klebeflächen gefährden kleinere Wirbeltiere! Der Einsatz von Klebeflächen ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz – §4 – verboten. In Sonderfällen kann es eventuell zu Genehmigungen durch das Veterinäramt kommen. Beachten Sie bitte auch entsprechende lokale Verordnungen und Verbote im Falle eines Einsatzes der Klebefallen bei Mäusen und Ratten außerhalb Deutschlands.
Diese Klebeflächen sind nicht für den Fang von Mäusen, Ratten oder anderen Wirbeltieren bestimmt. Eine tierschutzwidrige Verwendung gegen Wirbeltiere kann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und gemäß § 17 Tierschutzgesetz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.







